Unsere AGB’s (Allgemeine
Geschäftsbedingungen)
§ 1 Geltung der
Bedingungen
1. Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote von bike-company erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers,
insbesondere Einkaufsbedingungen, werden bereits hiermit widersprochen,
d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn bike-company ihnen
nicht nochmals nach Eingang bei bike-company ausdrücklich
widerspricht.
2. Abweichungen von
diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn bike-company
sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und
Vertragsschluss
1. Die Angebote von
bike-company sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche
Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden - § 312e
Absatz 1 Ziffer 3 gilt nicht.
2. Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als
Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die
Verkaufsangestellten von bike-company sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet
ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so ist
bike-company von ihrer Lieferverpflichtung entbunden
5. Sofern diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich einbezogen
werden, gilt ein Vertrag als aufgelöst, sofern die Voraussetzungen
von § 2 Ziffer 1 nicht vorliegen.
§ 3 Preise
1. Soweit nichts
anderes angegeben, hält sich bike-company an die in ihren
Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten
Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
2. Die Preise verstehen
sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung,
Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer (gilt nur für
Händler - Endkunden sehen im Shop Preise inklusive der MwSt.) ab
Laden Parchim oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. deutscher
Einfuhrhafen.
3. Alle Bilder, die in
der Onlinepräsenz genutzt werden, um Ware darzustellen, sind
lediglich Beispielfotos. Sie stellen das jeweilige Produkt nicht
unbedingt dar, sondern dienen nur zu Veranschaulichung. Die Artikel
können vom Foto abweichen.
§ 4 Liefer- und
Leistungszeit
1. Termine und
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen und Liefertermine durch bike-company steht unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von bike-company
durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund
von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die bike-company die
Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und
nicht von bike-company zu vertreten sind (hierzu zählen
insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche
Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen,
nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs,
Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art,
Verkehrsstörungen, gleichgültig ob diese Ereignisse bei
bike-company deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten,
berechtigen bike-company, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise
zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um
den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung
seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung
länger als 30 Tage dauert, ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit
nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten.
Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird
bike-company von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände kann sich bike-company nur berufen, wenn der Käufer
unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern bike-company
die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu
5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober
Fahrlässigkeit von bike-company.
5. bike-company ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen
gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige
Leistung.
§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer
des Annahmeverzuges des Käufers ist bike-company berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers
einzulagern. bike-company kann sich hierzu auch einer Spedition oder
eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der
Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an bike-company als
Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat
pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR, zu
bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann bike-company den
Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. Der Kunde
ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder eingeringer Schaden
entstanden ist.
3. Wenn der Käufer
nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht
abnehmen zu wollen, kann bike-company die Erfüllung des Vertrages
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
bike-company ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder
pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv
entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Der Kunde ist
berechtigt nachzuweisen, dass kein oderein geringer Schaden entstanden
ist.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare
Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt von
bike-company und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als
Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager von bike-company verlassen hat. Falls der Versand
sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme
der Transportkosten durch bike-company hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.
§ 8
Gewährleistung und Haftung
1. Die
Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten
Produkte 12 Monate. Ausgenommen sind Teile, die für den Rennsport
vorgesehen sind.
2. Sie erstrecken sich
nicht auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung
oder Verwendung oder Weiterverwendung beschädigter Ware. Die
Gewährleistung erlischt, soweit Reparatur oder Änderungen an
den Produkten vorgenommen werden.
3. Hardwareprodukte
sind grundsätzlich nicht zum Selbsteinbau vorgesehen, sondern
ausschließlich von einem autorisierten Fachhändler zu
installieren. Sofern der Kunde den Einbau selbst vornehmen will, wird
ihm auf Wunsch kostenlos eine Einbauanleitung ausgehändigt.
Verzichtet der Kunde auf eine Einbauanleitung bestehen keine
Gewährleistungsrechte bei einem fehlerhaften Einbau. Die
Gewährleistung ist auch ausgeschlossen, wenn der Kunde eine
fehlerfreie Einbauanleitung nicht befolgt.
4. Werden Betriebs-
oder Wartungsempfehlungen von bike-company oder des Herstellers nicht
befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
5. Die
Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Käufers
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. bike-company kann die vom
Käufer gewählte Art der Nachbesserung verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die
andere Art der Nacherfüllung, sofern diese nicht ebenfalls nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. In
diesem Fall oder wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen
ist, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) verlangen oder den Rücktritt erklären.
6. Hat bike-company zum
Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache geliefert oder ist
der Kunde vom Vertrag zurückgetreten, so hat der Kunde die
mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen
Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung
kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich
zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher
Gesamtnutzungsdauer.
7. Der Kunde kann an
die bestellten Waren Qualitätsansprüche nur in einer
Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei
Waren in der Preislage der Bestellten gestellt werden können.
8. Der Kunde ist
verpflichtet, das bemängelte Gerät mit vollständigem
Zubehör, verbunden möglichst mit einer genauen
Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer
Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware gepackt wurde, an
bike-company in der Originalverpackung zu senden. Stellt sich heraus,
dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, so hat der Kunde die
Kosten der Rücksendung zu tragen. Verlangt der Kunde nach der -
kostenlosen - optischen Überprüfung eine genauere technische
Überprüfung, so beteiligt er sich pauschal mit einem Betrag
von 40,00 EUR an dem dafür entstehenden Aufwand. Der Betrag wird
erstattet, falls sich herausstellt, dass ein Gewährleistungsfall
vorliegt.
9. Die Kaufleute
betreffenden Untersuchungs- und Rügenpflicht der §§ 377
ff HGB bleibt unberührt. Für offensichtliche Fehler gilt die
Vermutung des § 476 BGB nicht.
10. Im Falle des
Rückgriffs des Kunden nach §§ 478 ff BGB beschränkt
sich die Haftung durch bike-company auf die Abtretung der eigenen
Ansprüche gegen den Vorlieferanten.
§ 9
Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur
Erfüllung aller Forderungen, die bike-company aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen,
werden bike-company vom Käufer die folgenden Sicherheiten
gewährt, die bike-company auf Verlangen des Käufers nach
dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt
Eigentum von bike-company (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder
Verarbeitung erfolgt stets für bike-company als Hersteller im
Sinne des § 950 BGB, ohne bike-company zu verpflichten. Bei
Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren,
entsteht für bike-company grundsätzlich ein
Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache,
bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum
Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer
werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im
Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache
unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder
Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die
nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware.
3. Der Käufer ist
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in
vollem Umfang an uns ab. bike-company ermächtigt ihn
unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen
Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum
von bike-company hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
5. Gerät der
Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche
vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist bike-company
berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung
der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu
verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor,
soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind
je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme bar oder bei
Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt
grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per
Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine
geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen
Transportschaden versichert werden.
2. bike-company ist
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers,
Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist bike-company berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu
unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt
erst dann als erfolgt, wenn bike-company über den Betrag
verfügen kann. Schecks werden nur erfüllhalber angenommen und
gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der
Käufer in Verzug, so ist bike-company berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem
Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind
dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere
Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens
ist nicht ausgeschlossen.
5. Alle Forderungen
werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt
werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu
mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen ist
bike-company berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten
auszuführen.
6. Der Käufer ist
zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind.
§ 11
Abtretungsverbot
Die Abtretung von
Forderungen gegen bike-company an Dritte ist ausgeschlossen, sofern
bike-company der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem.
§ 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche)
handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer
wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der
Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12
Haftungsausschluß
Schadensersatzansprüche,
mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung
vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind
insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit durch bike-company oder ihrer Verkäufer oder
Angestellter beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
§ 13 Verwendung
der Produkte
Die Produkte sind
für die übliche kommerzielle Verwendung und nicht für
eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken oder
medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen.
§ 14 Urheberrechte
Soweit Software zum
Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum
einmaligen Wiederverkauf überlassen, das heißt, er darf
diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein
mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
§ 15 Geheimhaltung
Der Käufer ist
verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen
von bike-company zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund
sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnisse von bike-company erkennbar und vertraulich zu
halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies nicht
zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen
noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 16 Datenschutz
und Datenspeicherung
bike-company ist
berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im
Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert.
§ 17 Export
1. Die Wiederausfuhr
aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und
US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen. Der Käufer hat für das
Einholen der Ausfuhrgenehmigungen beim Bundessausfuhramt Eschborn
selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen
Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.
2. Der Käufer
sichert zu, dass er die Produkte oder technischen Daten, die er von
bike-company erhalten hat, insbesondere in die folgenden Länder
nicht direkt oder indirekt exportieren oder reexportieren wird: Kuba,
Iran, Libyen, Sudan, Nordkorea, Irak, Syrien, Ruanda, oder in jene
anderen Länder, für die die US-amerikanische Regierung oder
jede andere behördliche Einrichtung zum Zeitpunkt des Exportes
oder Re-Exportes eine von der US-amerikanischen Regierung gültige
Genehmigung oder andere behördliche Genehmigung benötigt,
ohne zuvor die schriftliche Genehmigung des US-amerikanischen
Wirtschaftsministeriums und/oder einer anderen US-amerikanischen
behördlichen Einrichtung eingeholt zu haben.
§ 18 Widerrufsrecht
Sie sind an Ihre Bestellung nicht
mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der
Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und
kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der
Ware (auf unsere Gefahr) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an:
bike-company, Inh. Axel Siemoneit,
Bahnhofstr.12, D-19370 Parchim
§ 19 Rücksendung
Die Kosten der
Warenrücksendung übernehmen Sie.
§ 20 Anwendbares Recht
1. Für die
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
bike-company und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Vertragssprache ist deutsch. Soweit der Käufer
Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
Parchim Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. bike-company ist jedoch berechtigt, den Käufer an
jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Parchim
Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der
Verpackungsverordnung.
2. Sollten einzelne oder mehrere
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so
verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel
einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch
eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend
entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt
davon unberührt.